Leidiges Dauerthema: Adressbuchschwindel

Gewerbetreibende schliessen immer wieder gegen ihren Willen entgeltliche Verträge für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis ab. Wer die Formulare nur flüchtig liest und ohne genaue Prüfung unterzeichnet, kann böse Überraschungen erleben. Wenn Sie Werbeschreiben für einen Eintrag in ein Register erhalten, melden Sie dies unbedingt dem Seco mittels Beschwerdeformular, zu finden unter diesem Link.

Gestützt auf das revidierte UWG (Art. 10 Abs. 3) kann der Bund klagen, wenn er es zum Schutz des öffentlichen Interesses als nötig erachtet. Dies geschieht jedoch nur, wenn genügend Beschwerden eingehen. Helfen Sie deshalb mit, diesen dubiosen Anbietern das Handwerk zu legen. Informieren Sie Ihre Mitglieder. Ein Flyer kann unter diesem Link heruntergeladen oder gratis für Versände bestellt werden.  

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